IBM - Special Bids (SBO)

Als Distributionspartner von IBM hat sich Ingram Micro dazu verpflichtet, IBM bei der Einführung verstärkter Kontrollmaßnahmen zu unterstützen. Diese sollen verhindern, dass Produkte durch den Missbrauch von Special Bids (Projekte mit Sonderpreisen) auf dem "grauen Markt" landen. Darunter versteht IBM den Verkauf von IBM-Markenprodukten aus Special Bids ohne vorherige Erlaubnis in ein anderes Land oder an andere als die genehmigten Endkunden. Ingram Micro respektiert diese Maßnahmen zur Vermeidung eines allfälligen Missbrauchs von IBM SBOs.

Hiermit möchten wir Sie über die erforderlichen Prozesse in Kenntnis setzen und Ihnen die Auswirkungen auf Ihre Geschäftsabwicklung darstellen. Wir möchten Sie bitten, die zuständigen Stellen in Ihrer Organisation über den folgenden Inhalt zu informieren.

Wie wird nun von Seiten IBM verfahren?

IBM hat die Verfahren zur Gewährung von Sonderpreisen in Bezug auf Angebote für Großkunden (Sonderangebotsgeschäfte - Special Bid Quotes) verändert. Zunächst wird der IBM-Verkaufsmitarbeiter nun vor der Gewährung eines Sonderpreises im Vorfeld die Korrektheit der Anfrage des Wiederverkäufers überprüfen. Weiters wird IBM ab 1. Juli 2004 rückwirkend eine Reihe von Prüfungen durchführen, um sicher zu gehen, dass der gewährte Nachlass ordnungsgemäß eingesetzt wurde (gemäß der Sonderpreisgenehmigung).

Was bedeuten diese Veränderungen für Sie?

Für Wiederverkäufer von Ingram Micro, die IBM-Produkte für einen bestimmten Kunden oder ein bestimmtes Kundensegment zu einem ermäßigten Preis kaufen, sind die Bedingungen dieser Sonderpreisvereinbarung in einer sogenannten "SBO" (engl. "Special Bid Order", deutsch "Angebot für einen Sonderpreis") dargelegt. In diesem Dokument werden der ausgehandelte Sonderpreis, der avisierte Kunde sowie die Gültigkeitsdauer und andere Details aufgeführt. IBM hat uns mitgeteilt, dass gezielt einzelne Punkte des SBO geprüft werden, um sicherzugehen, dass das Sonderangebot den Bedingungen dieser Vereinbarung entspricht. Sie werden in Zukunft aufgefordert, uns geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorgeht, dass die von Ihnen gemäß den Bedingungen der SBO erworbenen Produkte an die dort genannten Endnutzer verkauft wurden. Diese Verpflichtung wird in den eigens zu diesem Zweck eingeführten Geschäftsbedingungen verankert. Sollten Sie nicht in der Lage sein, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, werden IBM oder Ingram Micro entsprechende Maßnahmen einleiten müssen, um eine Wiederholung eines solchen Falles auszuschließen.

Folgendes bitten wir Sie nun zu beachten:

Bitte lesen Sie sich den Punkt "IBM AGBs" sorgfältig durch und bereiten Sie sich darauf vor, auf Anfrage von Ingram Micro, IBM oder einer dritten, im Auftrag von IBM handelnden Partei, Belege zur Verifizierung von Endnutzern (auf Englisch abgekürzt "EUV") zur Verfügung zu stellen.

 

  nach oben