Geschäftsbedingungen für den Einkauf von RESEARCH IN MOTION (“RIM”) Produkten und Dienstleistungen von Ingram Micro
Der RIM-BlackBerry Kundenvertrag steht Ihnen hier als PDF–Format zur Verfügung.
| 1. | Einleitung |
| 1.1 | Diese Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den AGB von Ingram Micro (“IM Verkaufsbedingungen”) oder zu anderen Verkaufsvereinbarungen zwischen Ingram Micro und Ihnen (Ingram Micro Kunde) zum Zwecke Ihres Einkaufes für den Wiederverkauf aller Produkte und Dienstleistungen, die von Research In Motion UK Limited (“RIM”) vertrieben werden (im Folgenden “RIM Bedingungen”). Sollten zwischen den RIM Bedingungen und den IM Verkaufsbedingungen Unstimmigkeiten oder Widersprüche auftreten, ersetzen die RIM Bedingungen die IM Verkaufsbedingungen und sind bezüglich Ihres Kaufes von RIM Produkten und/oder Dienstleistungen maßgeblich. |
| 1.2 | Sie erklären sich einverstanden, dass RIM Drittbegünstigter im Falle einer Verletzung Ihrer Pflichten aus den RIM Bedingungen wird. |
| 1.3 | Diese RIM Bedingungen unterliegen österreichischem Recht und die Parteien unterwerfen sich ausschließlich den Wiener Gerichten. |
| 2. | Definitionen |
| 2.1 | Die Definitionen in den IM Verkaufsbedingungen haben dieselbe Bedeutung wie in den RIM Bedingungen. Die folgenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:
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| 3. | Ihre Verpflichtungen |
| 3.1 | Sie sind einverstanden und bestätigen, dass:
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| 3.2 | Sie erklären sich einverstanden, Ingram Micro und RIM gegen jegliche Ansprüche, Klagen, Urteile, Schadensersatz, Geldstrafen, Kosten, Einbußen und andere Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten und Auslagen) zu entschädigen und schadlos zu halten, seien diese vorhersehbar oder nicht, die:
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| 4. | Ihr Vertrieb |
Sie verpflichten sich:
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| 5. | Garantie und DOA |
| 5.1 | Sie bestätigen, dass Ingram Micro keine andere Garantie auf Produkte und Dienstleistungen gibt als die RIM Garantie. Ingram Micro wird Produkte, die innerhalb der Garantiezeit mangelhaft werden und von Ingram Micro gekauft wurden, an RIM weiterleiten, die nach alleinigem Ermessen die Produkte entweder reparieren oder durch neue oder bearbeitete Produkte ersetzen werden, vorausgesetzt, diese Produkte werden innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab Lieferung der Produkte von Ingram Micro an Sie oder wie in der RIM Garantie dargestellt zurückgegeben. Ihre Rechte aus den IM Verkaufsbedingungen werden durch diesen Absatz 5 nicht eingeschränkt. |
| 5.2 | Bei allen Reparaturen an Produkten wird von RIM eine Garantie für neunzig (90) Tage ab dem Tag der Reparatur gegeben oder die ursprüngliche Garantie wird ausgeglichen, je nachdem welcher Zeitraum länger ist. Die Neunzig-(90)-Tage-Reparaturgarantie ist eine Verlängerung der vollständigen Garantie und bezieht sich auf das ganze Produkt und nicht nur auf die reparierten Teile. |
| 5.3 | Die oben dargestellte Garantie gilt nicht für Schäden, einschließlich, ohne Beschränkung, gesprungener Displays, die durch das Versäumnis des Endkunden entstehen, die Sicherheitsinformationen, die in der Verpackung enthalten sind, zu befolgen, oder durch Unfall, Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, falsche Anwendung oder Abänderungen (einschließlich Upgrades, Downgrades und Erweiterung der zugehörigen Software durch den Endkunden, ausgenommen Upgrades, Downgrades oder Erweiterungen, die ausdrücklich schriftlich von einem unterschriftsberechtigten RIM Mitarbeiter genehmigt wurden und wie von RIM vorgegeben vorgenommen wurden), die nicht von RIM oder einem von RIM bestimmten Händler vorgenommen wurden. |
| 5.4 | Ein Produkt, dass als “Dead on Arrival (“DOA”)“ bestätigt wird, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
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| 5.5 | Sie überprüfen vor dem Versand der Produkte an Ingram Micro, dass die Produkte die Anforderungen aus Absatz 5.4 erfüllen. Produkte, die die DOA-Anforderungen aus Absatz 5.4 nicht erfüllen, werden nicht als DOA mangelhaft betrachtet und werden in demselben Zustand, in dem die Produkte bei Ingram Micro ankommen, an Sie zurückgeschickt, und Sie werden Ingram Micro für alle dadurch entstandenen Kosten und Gebühren, einschließlich ohne Einschränkung, Versandkosten und Kosten, die RIM für eine überflüssige Überprüfung entstanden sind, entschädigen. |
| 5.6 | Ingram Micro wird DOA-Produkte an RIM weiterleiten, die nach eigenem Ermessen entweder eine Gutschrift für das in Frage stehende Produkt ausstellen oder Ingram Micro ein Ersatzprodukt zur Weiterleitung an Sie zur Verfügung stellen wird. |
| 5.7 | Soweit RIM Ingram Micro Gebühren für Reparaturen und/oder Wiederaufarbeitung (aus kosmetischen oder anderen Gründen) berechnet, behält sich Ingram Micro das Recht vor, diese Gebühren an Sie weiter zu belasten, und Sie sind verpflichtet, diese bei Erhalt der Rechnung von Ingram Micro zu begleichen. Sie sollten versuchen, alle Produkte, die zurückgegeben werden sollen, zunächst durch ein Upload der Software, die auf den Websiten von Ingram Micro oder RIM erhältlich sind, zu reparieren. |
| 6. | Datenschutz |
| Sie und Ingram Micro vereinbaren, dass: | |
| 6.1 | in Bezug auf Informationen oder Daten jeder Art, die einen Endkunden identifizieren (oder die mit anderen Informationen oder Daten dazu verwendet werden können, diesen Endkunden zu identifizieren) (“Endkundendaten”), beide Parteien ihren Verpflichtungen aus den RIM Bedingungen bezüglich des Endkunden unter Einhaltung der Datenschutzgesetze nachkommen. |
| 6.2 | die Parteien ohne Einschränkung der Verpflichtungen der Parteien aus Absatz 6.1 ihre eigene öffentlich einsehbare Datenschutzrichtlinie bezüglich aller Daten des Endkunden, die eine Partei von diesem erhalten hat (“Direkter Empfänger”) oder die sie von den anderen Parteien erhalten hat (“Folgeempfänger“), in Zusammenhang mit diesen RIM Bedingungen nachkommen. |
| 6.3 | ein Folgeempfänger dieselbe oder bessere Sorgfalt anwendet, um die Endkundendaten des Direkten Empfängers zu schützen, die er anwendet, um seine eigenen Endkundendaten zu schützen, aber auf alle Fälle nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt. Ein Folgeempfänger darf die Endkundendaten des Direkten Empfängers: (A) nur den folgenden Parteien offenbaren, wenn diese die Endkundendaten des Direkten Empfängers wissen müssen und nur, wenn diese mit dem Folgeempfänger eine Geheimhaltungsvereinbarung unter Bedingungen, die die Endkundendaten nicht weniger schützen als die RIM Bedingungen, abgeschlossen haben: (i) der Mutter- und Tochtergesellschaften des Folgeempfängers; und (ii) der Mitarbeiter des Folgeempfängers und der Mutter- und Tochtergesellschaften des Folgeempfängers, die die Endkundendaten wissen müssen, um die Verpflichtungen des Folgeempfängers aus den RIM Bedingungen erfüllen zu können; und (B) nur unter der ausdrücklichen Bedingung offenbaren, dass der Folgeempfänger stellvertretend für das Versäumnis einer der Parteien, die Zugang zu den Endkundendaten durch den Folgeempfänger hatten, den Verpflichtungen des Folgeempfängers nachzukommen, haftet. |
| 6.4 | ein Folgeempfänger die persönlich identifizierbaren Informationen aus den Endkundendaten des Direkten Empfängers entnehmen kann und solche Daten (“Gesammelte Endkundendaten”) sammeln kann, um die Gesammelten Endkundendaten für den eigenen internen Gebrauch zu verwenden. Ein Folgeempfänger kann, ohne den Direkten Empfänger bekannt zu geben, solche Gesammelten Endkundendaten einer Dritten Partei oder öffentlich preisgeben. Ein Folgeempfänger darf die Identität des Direkten Empfängers gegenüber einer Dritten Partei oder der Öffentlichkeit nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Direkten Empfängers preisgeben. |
| 6.5 | ein Folgeempfänger die Endkundendaten des Direkten Empfängers offenbaren darf, wenn er aufgrund eines rechtlichen Verfahrens dazu verpflichtet wird. Unter solchen Umständen wird der Folgeempfänger, soweit dies gesetzlich nicht verboten ist,: (i) den Direkten Empfänger sofort benachrichtigen, um ihm die Möglichkeit zu geben, eine Schutzverfügung zu erwirken oder andere angemessene Maßnahmen zu ergreifen; und (ii) an den Bemühungen des Direkten Empfängers mitwirken, eine Schutzverfügung zu erwirken oder andere angemessene Zusicherungen, dass eine vertrauliche Behandlung der Endkundendaten des Direkten Empfängers gewährleistet wird. Ein Folgeempfänger kann einer Dritten Partei Endkundendaten, die er vom Direkten Empfänger erhalten hat, ohne ein rechtliches Verfahren, die Zustimmung oder Benachrichtigung des Endkunden in einem Notfall bis zu einem bestimmten Ausmaß offenbaren, in dem Leben, Gesundheit oder Sicherheit eines Individuums gefährdet sind, oder um das Kundennetzwerk (in Ihrem Fall) oder den Zugangsservice (in RIMs Fall) zu schützen, und muss, falls gesetzlich erforderlich, den Endkunden umgehend schriftlich darüber informieren. |
| 6.6 | die Verpflichtung zur strikten Geheimhaltung des Folgeempfängers bezüglich der Endkundendaten des Direkten Empfängers von unbegrenzter Dauer unabhängig von der Beendigung der RIM Bedingungen ist, mit Ausnahme der Ausführung in Absatz 6 oder anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Parteien. |
| 6.7 | auf Ihre Bitte und falls RIM und/oder eine der Mutter- oder Tochtergesellschaften von RIM sich einverstanden erklären, Ihnen Berichte zur Verfügung zu stellen, die Endkundendaten enthalten, oder ein PIN Blast oder eine andere Übertragung (die “Übertragung”) an das Endkundenprodukt zu schicken: (i) Sie RIM und/oder einer der Mutter- oder Tochtergesellschaften von RIM die PINs und die Textnachrichten, die an den Endkunden geschickt werden sollen, zur Verfügung stellen; (ii) Sie sicher stellen, dass Sie die Zustimmung des Endkunden erhalten, dass RIM und/oder eine seiner Mutter- oder Tochtergesellschaften Ihnen diese Endkundendaten zur Verfügung stellen und/oder diese Übertragung an den Endkunden schicken darf; (iii) RIM und/oder die Mutter- und Tochtergesellschaften von RIM bezüglich der Bereitstellung von Endkundendaten oder der Übertragung nicht haftbar gemacht werden; und (iv) Sie RIM und/oder die Mutter- und Tochtergesellschaften von RIM gegenüber jeglichen Ansprüchen, die aus Ihrem Versäumnis, die Verpflichtungen aus Absatz 6.7 zu erfüllen, entstehen, verteidigen und schadlos halten werden. |
| 6.8 | auf Bitte von RIM oder eine ihrer Mutter- und Tochtergesellschaften, und falls Sie sich einverstanden erklären, RIM und/oder eine ihrer Mutter- und Tochtergesellschaften Berichte zur Verfügung zu stellen, die Endkundendaten enthalten,: (i) RIM und/oder ihre Mutter- oder Tochtergesellschaft sicher stellen, dass sie die Zustimmung des Endkunden erhalten, die es Ihnen erlaubt, RIM und/oder ihre Mutter- oder Tochtergesellschaften diese Endkundendaten zur Verfügung zu stellen; (ii) Sie in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Endkundendaten nicht haftbar gemacht werden können; und (iii) RIM sich gegenüber Ingram Micro verpflichtet hat, diese gegen jegliche Ansprüche, die aus dem Versäumnis von RIM entstehen, den Verpflichtungen aus Absatz 6.8 nachzukommen, zu verteidigen und schadlos zu halten. |
| 7. | Haftungsbeschränkungen |
| 7.1 | IMs Haftungsbeschränkung ist in den IM Verkaufsbedingungen niedergelegt. Die folgenden Regelungen in diesem Absatz 7 legen die Haftung von RIM (einschließlich der Haftung für die Handlungen und Versäumnisse ihrer jeweiligen Mitarbeiter, Händler und Zulieferer) bezüglich aller Fälle und Handlungen dar, die Ihnen gegenüber einer Haftung von RIM, die in Zusammenhang mit den IM Verkaufsbedingungen und den RIM Bedingungen entstehen, einschließlich ohne Einschränkung:
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| 7.2 | Gemäß den Bedingungen aus 7.3 und 7.5 dieser RIM Bedingungen überschreitet die Gesamthaftung von RIM und/oder Ingram Micro gegenüber Ihnen (oder einer Dritten Partei, die Ihnen gegenüber einen Anspruch hat) bezüglicher sämtlicher Ansprüche oder Schadensersatz nicht die Summe von (A) des Betrages, den Sie an Ingram Micro bezüglich der Produkte für die zwölf (12) Monate, die dem Haftungsfall vorausgehen und (B) fünf Millionen US-Dollar (US$5,000,000). |
| 7.3 | Mit Ausnahme wie in den RIM Bedingungen dargelegt, sind RIM und/oder Ingram Micro Ihnen gegenüber keinesfalls haftbar für:
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| 7.4 | Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung, die in den IM Verkaufsbedingungen und in diesen RIM Bedingungen enthalten sind, gelten unabhängig davon, ob der Verlust oder Schaden vorhersehbar war oder ob Sie RIM und/oder Ingram Micro von der Möglichkeit eines größeren Verlusts in Kenntnis gesetzt haben. |
| 7.5 | Sie sind einverstanden, dass weder Ingram Micro noch RIM (vor oder nach der Beendigung dieser RIM Bedingungen) Ihnen und/oder dem Endkunden gegenüber für einen Datenverlust haften und Sie und/oder der Endkunde jederzeit angemessene Sicherheitskopien der Daten und Programme, die von Ihnen oder in Ihrem Namen und/oder vom Endkunden aufbewahrt und genutzt werden, erstellen und behalten. |
| 7.6 | Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen RIM Bedingungen, haften Ingram Micro oder RIM nicht für Lizenzgebühren, Verluste, Ansprüche, Schäden oder Vereinbarungen, die sich auf die Bereitstellung von Airtime Services, Anwendungen Dritter Parteien oder BlackBerry-fähige Handhelds Dritter Parteien bezieht. |
| 7.7 | Die Einschränkungen, Ausnahmen und Verzichtserklärungen, wie in diesen RIM Bedingungen dargelegt, gelten für Ingram Micro und RIM und deren Tochtergesellschaften sowie für die Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter und unabhängige Auftragnehmer der jeweiligen Tochtergesellschaften. |
| 7.8 | Die Bestimmungen des Absatz 7 gelten auch nach Beendigung oder Ablauf der RIM Bedingungen und IM Verkaufsbedingungen. |
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Sie haben die IM Verkaufsbedingungen (oder Ihre individuell vereinbarten Verhandlungsbedingungen) und diese RIM Bedingungen gelesen und bestätigen, dass Sie diese beim Kauf von RIM Produkten und/oder Dienstleistungen von Ingram Micro einhalten werden, und dass Sie verstehen, dass Sie mit Unterschrift an diese gebunden sind. Diese Übersetzung RIM Bedingungen stellen lediglich eine Übersetzung der englischen Fassung dar; bei Abweichungen zwischen den sprachlichen Fassungen gehen die englischen Bedingungen vor. | |